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Freistellungen vom Unterricht

Grundsätzlich gilt: Unterricht hat Vorrang!

Daher erwarten wir, dass Arztbesuche (z.B. Kontrolluntersuchungen beim Kieferorthopäden u.ä.) außerhalb der Unterrichtszeiten liegen.

Urlaubsreisen dürfen laut Schulgesetz nur in den Schulferien geplant werden!

Freistellungen zu besonderen Anlässen mit einer Dauer von (bis zu) drei Tagen müssen bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer schriftlich beantragt werden, bei bis zu vier Wochen und direkt vor oder nach den Ferien bei der Schulleiterin und darüber hinaus beim Schulrat des Bezirks.

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